Kennzeichen (HGW): Vorpommern-Greifswald
(HGW)
Das Unterscheidungszeichen (HGW) steht für den Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Fahrzeuge mit diesem Kürzel sind im Kreisgebiet zugelassen; zuständig ist die Zulassungsstelle Vorpommern-Greifswald mit Sitz in Greifswald.
Im selben Bezirk gelten außerdem die Kürzel VGANKGWPWSBGUEMWLG — meist Alt-Kennzeichen, die auf Wunsch wieder vergeben werden.
Häufige Fragen zu (HGW)
Für welche Stadt steht das Kennzeichen (HGW)?
(HGW) steht für den Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Zuständig ist die Zulassungsstelle mit Sitz in Greifswald.
Kann ich ein Wunschkennzeichen mit (HGW) reservieren?
Ja. Wenn Sie im Zulassungsbezirk wohnen, können Sie Ihre Wunschkombination mit (HGW) online reservieren (ca. 2,60 €) und für 10,20 € Aufpreis zuteilen lassen.
Ich ziehe um — darf ich mein (HGW)-Kennzeichen behalten?
Ja. Seit 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Ihr (HGW)-Kennzeichen bleibt auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk gültig.