Die Abmeldung — amtlich "Außerbetriebsetzung" — ist der einfachste Vorgang bei der Zulassungsstelle: Sie geht in jeder Zulassungsstelle bundesweit, nicht nur am Wohnsitz, und online sogar in wenigen Minuten.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
- Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
- Zulassungsbescheinigung Teil II nur bei gleichzeitiger Verschrottung
Kosten
Am Schalter kostet die Außerbetriebsetzung 15,90 Euro (GebOSt Nr. 224.1). Online über i-Kfz nur 2,10 Euro (Nr. 224.2) — der wohl größte Online-Rabatt im gesamten Gebührenkatalog.
Online abmelden: Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2015 zugelassen (Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes).
- Sie legen die Sicherheitscodes auf den Plaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I frei.
- Sie identifizieren sich mit der Online-Ausweisfunktion (eID) und der AusweisApp.
- Codes im i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde eingeben, 2,10 Euro online zahlen — fertig.
Gut zu wissen
- Die Kfz-Steuer und die Versicherung enden automatisch mit der Abmeldung — beide Stellen werden von der Behörde informiert.
- Das Kennzeichen bleibt bis zu 12 Monate für Sie reserviert, wenn Sie es bei der Abmeldung beantragen.
- Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen stehen — auch nicht am Straßenrand.
Häufige Fragen
Kann ich ein Auto in jeder Zulassungsstelle abmelden?
Ja. Die Außerbetriebsetzung ist bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde möglich, unabhängig vom Wohnsitz — anders als die Anmeldung.
Was passiert mit Steuer und Versicherung?
Beide enden taggenau mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung automatisch an das Hauptzollamt und Ihren Versicherer. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird erstattet.
Ich habe die Kennzeichen verloren. Kann ich trotzdem abmelden?
Ja, mit einer Verlusterklärung (bei Diebstahl: polizeiliche Anzeige). Die Gebühr kann sich dadurch leicht erhöhen.