Start › Kennzeichen › GL
Kennzeichen GL: Rheinisch-Bergischer Kreis
GL
Das Unterscheidungszeichen GL steht für den Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis in Nordrhein-Westfalen. Fahrzeuge mit diesem Kürzel sind im Kreisgebiet zugelassen; zuständig ist die Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis mit Sitz in Bergisch Gladbach.
Häufige Fragen zu GL
Für welche Stadt steht das Kennzeichen GL?
GL steht für den Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis in Nordrhein-Westfalen. Zuständig ist die Zulassungsstelle mit Sitz in Bergisch Gladbach.
Kann ich ein Wunschkennzeichen mit GL reservieren?
Ja. Wenn Sie im Zulassungsbezirk wohnen, können Sie Ihre Wunschkombination mit GL online reservieren (ca. 2,60 €) und für 10,20 € Aufpreis zuteilen lassen.
Ich ziehe um — darf ich mein GL-Kennzeichen behalten?
Ja. Seit 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Ihr GL-Kennzeichen bleibt auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk gültig.
Weitere Kennzeichen in Nordrhein-Westfalen
Unabhängige Informationsseite. Quelle der Zuordnung: amtliches Verzeichnis der Unterscheidungszeichen.