Kennzeichen GV: Rhein-Kreis Neuss
GV
Das Unterscheidungszeichen GV steht für den Landkreis Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen. Fahrzeuge mit diesem Kürzel sind im Kreisgebiet zugelassen; zuständig ist die Zulassungsstelle Rhein-Kreis Neuss mit Sitz in Neuss.
Im selben Bezirk gilt außerdem das Kürzel NE — meist Alt-Kennzeichen, die auf Wunsch wieder vergeben werden.
Häufige Fragen zu GV
Für welche Stadt steht das Kennzeichen GV?
GV steht für den Landkreis Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen. Zuständig ist die Zulassungsstelle mit Sitz in Neuss.
Kann ich ein Wunschkennzeichen mit GV reservieren?
Ja. Wenn Sie im Zulassungsbezirk wohnen, können Sie Ihre Wunschkombination mit GV online reservieren (ca. 2,60 €) und für 10,20 € Aufpreis zuteilen lassen.
Ich ziehe um — darf ich mein GV-Kennzeichen behalten?
Ja. Seit 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Ihr GV-Kennzeichen bleibt auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk gültig.