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Kennzeichen KR: Krefeld
KR
Das Unterscheidungszeichen KR steht für die Stadt Krefeld in Nordrhein-Westfalen. Fahrzeuge mit diesem Kürzel sind in der Stadt zugelassen; zuständig ist die Zulassungsstelle Krefeld mit Sitz in Krefeld.
Häufige Fragen zu KR
Für welche Stadt steht das Kennzeichen KR?
KR steht für Krefeld in Nordrhein-Westfalen. Zuständig ist die Zulassungsstelle mit Sitz in Krefeld.
Kann ich ein Wunschkennzeichen mit KR reservieren?
Ja. Wenn Sie im Zulassungsbezirk wohnen, können Sie Ihre Wunschkombination mit KR online reservieren (ca. 2,60 €) und für 10,20 € Aufpreis zuteilen lassen.
Ich ziehe um — darf ich mein KR-Kennzeichen behalten?
Ja. Seit 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Ihr KR-Kennzeichen bleibt auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk gültig.
Weitere Kennzeichen in Nordrhein-Westfalen
Unabhängige Informationsseite. Quelle der Zuordnung: amtliches Verzeichnis der Unterscheidungszeichen.