Seit September 2023 ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Stufe 4) voll ausgebaut: An-, Um- und Abmeldung funktionieren komplett digital, mit sofortiger Losfahr-Berechtigung und spürbar niedrigeren Gebühren.
Das brauchen Sie
- Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises mit PIN, plus die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenleser
- Fahrzeugdokumente mit verdeckten Sicherheitscodes: Zulassungsbescheinigungen ab 2015 bzw. 2018
- eVB-Nummer und SEPA-Mandat (bei An-/Ummeldung)
- Girocard/Kreditkarte für die Online-Zahlung
So läuft die Online-Zulassung ab
- i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde öffnen (jeder Kreis betreibt eines, verlinkt auf der Kreis-Website).
- Mit eID identifizieren.
- Sicherheitscodes freilegen und eingeben: auf der ZB II das Siegel freirubbeln, bei Umschreibungen auch die Codes der Plaketten.
- Daten prüfen, Gebühr online bezahlen.
- Vorläufigen Zulassungsbescheid herunterladen: damit dürfen Sie sofort und bis zu 10 Tage im Inland fahren, noch bevor Plaketten und Dokumente per Post ankommen.
Wann lohnt sich i-Kfz nicht?
Bei Importfahrzeugen, Oldtimern (H-Kennzeichen), Sonderfällen oder wenn die Dokumente keine Sicherheitscodes haben, führt weiterhin kein Weg an der Zulassungsstelle vor Ort vorbei. Auch wer kein eID-fähiges Setup hat, fährt mit dem klassischen Termin besser.
Häufige Fragen
Funktioniert i-Kfz in jedem Landkreis?
Ja, alle Zulassungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, i-Kfz anzubieten. Die Portale sehen je nach Dienstleister unterschiedlich aus, der Ablauf ist aber überall gleich.
Was ist die sofortige Losfahr-Berechtigung?
Nach erfolgreicher Online-Zulassung erhalten Sie einen digitalen Bescheid, mit dem Sie bis zu 10 Tage ohne gestempelte Plaketten fahren dürfen — der Bescheid muss ausgedruckt im Fahrzeug mitgeführt werden.
Kann ich online ein Wunschkennzeichen bekommen?
Ja. Reservieren Sie es vorab im Portal Ihres Kreises und geben Sie die Reservierung im i-Kfz-Antrag an; die 10,20 Euro Zusatzgebühr gelten auch online.