Keine Zeit für den Behördengang? Mit einer schriftlichen Vollmacht kann jede volljährige Person Ihr Fahrzeug an-, um- oder abmelden. Die Behörden akzeptieren formlose Vollmachten, solange die Kernangaben enthalten sind.
Das muss die Vollmacht enthalten
- Name, Anschrift und Geburtsdatum von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
- Das Fahrzeug (Marke, FIN/Fahrgestellnummer, ggf. bisheriges Kennzeichen)
- Den konkreten Vorgang (Zulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung)
- Ort, Datum und Originalunterschrift des Vollmachtgebers
- Zusatz zur Ermächtigung: Entgegennahme von Dokumenten und ggf. Bekanntgabe rückständiger Gebühren
Vollmacht-Vorlage öffnen & drucken
Das muss der Bevollmächtigte mitbringen
- Die unterschriebene Vollmacht im Original
- Seinen eigenen Personalausweis
- Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie — je nach Behörde; Original ist die sichere Variante)
- Alle Fahrzeugunterlagen wie bei einem normalen Termin (eVB, ZB I/II, SEPA-Mandat, HU)
Wichtig zu wissen
Viele Zulassungsstellen verlangen zusätzlich ein unterschriebenes SEPA-Mandat des künftigen Halters für die Kfz-Steuer — das kann der Bevollmächtigte nicht vor Ort ersetzen. Drucken Sie das Mandat vorab aus und lassen Sie es vom Halter unterschreiben.
Häufige Fragen
Muss die Vollmacht beglaubigt sein?
Nein. Eine formlose schriftliche Vollmacht mit Originalunterschrift reicht bei Kfz-Angelegenheiten aus. Beglaubigungen verlangen Zulassungsstellen nicht.
Kann ein Autohaus die Zulassung für mich übernehmen?
Ja, das ist der häufigste Fall: Sie unterschreiben Vollmacht und SEPA-Mandat, der Zulassungsdienst des Händlers erledigt den Rest — meist gegen eine Servicegebühr von 30-80 Euro zusätzlich zu den Behördengebühren.
Gilt eine Vollmacht auch für i-Kfz online?
Nein. Die Online-Zulassung erfordert die persönliche Identifikation mit der eigenen Online-Ausweisfunktion und ist nicht übertragbar.