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Kennzeichen MÜR: Mecklenburgische Seenplatte

MÜR

Das Unterscheidungszeichen MÜR steht für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Fahrzeuge mit diesem Kürzel sind im Kreisgebiet zugelassen; zuständig ist die Zulassungsstelle Mecklenburgische Seenplatte mit Sitz in Neubrandenburg.

Im selben Bezirk gelten außerdem die Kürzel MSEATDMMCMSTNZRMWRN(NB) — meist Alt-Kennzeichen, die auf Wunsch wieder vergeben werden.

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Häufige Fragen zu MÜR

Für welche Stadt steht das Kennzeichen MÜR?

MÜR steht für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Zuständig ist die Zulassungsstelle mit Sitz in Neubrandenburg.

Kann ich ein Wunschkennzeichen mit MÜR reservieren?

Ja. Wenn Sie im Zulassungsbezirk wohnen, können Sie Ihre Wunschkombination mit MÜR online reservieren (ca. 2,60 €) und für 10,20 € Aufpreis zuteilen lassen.

Ich ziehe um — darf ich mein MÜR-Kennzeichen behalten?

Ja. Seit 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Ihr MÜR-Kennzeichen bleibt auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk gültig.

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