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Kfz-Zulassungsbehörde · Thüringen

Zulassungsstelle Ilm-Kreis

Sodenstraße 1 · 99310 Arnstadt

Alle Zulassungsvorgänge für den Bezirk Landkreis Ilm-Kreis — von der Erstzulassung bis zur Abmeldung — laufen über die örtliche Kfz-Zulassungsbehörde. Das Unterscheidungszeichen auf den Schildern: IK oder ARN oder IL.

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Anschrift: Sodenstraße 1, 99310 Arnstadt

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Bevor Sie hinfahren

Gebühren im Überblick (bundesweit, GebOSt)

VorgangAm SchalterOnline (i-Kfz)
Zulassung / Wiederzulassung30,00 €12,80 €
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)24,20 €10,40 €
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)15,90 €2,10 €
Wunschkennzeichen (Zuschlag)+ 10,20 €

Alle Vorgänge und Details in der kompletten Gebührenübersicht.

Kennzeichen im Bezirk Ilm-Kreis

Dieser Zulassungsbezirk vergibt die Unterscheidungszeichen:

IKARNIL

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Ilm-Kreis?

Die meisten Zulassungsstellen arbeiten inzwischen mit Online-Terminvergabe; spontane Besuche sind oft nur eingeschränkt möglich. Prüfen Sie das Terminportal auf der Website des Landkreises — oder erledigen Sie den Vorgang gleich online über i-Kfz.

Was kostet die Zulassung in Ilm-Kreis?

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich (GebOSt): Zulassung am Schalter 30,00 €, online 12,80 €, Abmeldung 15,90 € bzw. 2,10 € online, Wunschkennzeichen +10,20 €. Dazu kommen die Schilder (ca. 20–40 €).

Welches Kennzeichen bekomme ich in Ilm-Kreis?

Der Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen IK oder ARN oder IL. Ein Wunschkennzeichen können Sie meist online reservieren; bei Umzug dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit behalten.

Kann ich mein Auto auch online an- oder abmelden?

Ja. Über i-Kfz sind Zulassung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung vollständig digital möglich — mit Online-Ausweisfunktion und den Sicherheitscodes der Fahrzeugdokumente, und deutlich günstiger als am Schalter.

Weitere Zulassungsstellen in Thüringen

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Unabhängige Informationsseite, keine Behörde. Standortdaten aus OpenStreetMap und öffentlichen Quellen, Gebühren aus der amtlichen GebOSt (aktuelle Fassung); Angaben werden regelmäßig geprüft, können sich aber ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt die Zulassungsbehörde des Landkreises Ilm-Kreis.