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Kfz-Zulassungsbehörde · Bayern

Zulassungsstelle Mühldorf am Inn

Nordtangente 10b · 84453 Mühldorf am Inn

Wer in im Landkreis Mühldorf am Inn wohnt, meldet sein Fahrzeug bei dieser Zulassungsbehörde an, um oder ab. Hier finden Sie Anschrift, Öffnungszeiten, Gebühren und alle Unterlagen — inklusive Kennzeichen MÜ, VIB, WS.

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Anschrift: Nordtangente 10b, 84453 Mühldorf am Inn

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Bevor Sie hinfahren

Gebühren im Überblick (bundesweit, GebOSt)

VorgangAm SchalterOnline (i-Kfz)
Zulassung / Wiederzulassung30,00 €12,80 €
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)24,20 €10,40 €
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)15,90 €2,10 €
Wunschkennzeichen (Zuschlag)+ 10,20 €

Alle Vorgänge und Details in der kompletten Gebührenübersicht.

Kennzeichen im Bezirk Mühldorf am Inn

Dieser Zulassungsbezirk vergibt die Unterscheidungszeichen:

VIBWS

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Mühldorf am Inn?

Die meisten Zulassungsstellen arbeiten inzwischen mit Online-Terminvergabe; spontane Besuche sind oft nur eingeschränkt möglich. Prüfen Sie das Terminportal auf der Website des Landkreises — oder erledigen Sie den Vorgang gleich online über i-Kfz.

Was kostet die Zulassung in Mühldorf am Inn?

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich (GebOSt): Zulassung am Schalter 30,00 €, online 12,80 €, Abmeldung 15,90 € bzw. 2,10 € online, Wunschkennzeichen +10,20 €. Dazu kommen die Schilder (ca. 20–40 €).

Welches Kennzeichen bekomme ich in Mühldorf am Inn?

Der Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen MÜ oder VIB oder WS. Ein Wunschkennzeichen können Sie meist online reservieren; bei Umzug dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit behalten.

Kann ich mein Auto auch online an- oder abmelden?

Ja. Über i-Kfz sind Zulassung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung vollständig digital möglich — mit Online-Ausweisfunktion und den Sicherheitscodes der Fahrzeugdokumente, und deutlich günstiger als am Schalter.

Weitere Zulassungsstellen in Bayern

Alle Zulassungsstellen in Bayern →

Unabhängige Informationsseite, keine Behörde. Standortdaten aus OpenStreetMap und öffentlichen Quellen, Gebühren aus der amtlichen GebOSt (aktuelle Fassung); Angaben werden regelmäßig geprüft, können sich aber ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt die Zulassungsbehörde des Landkreises Mühldorf am Inn.